Schule, Studium, Beruf, BewerbungFragen zum Thema BAföG, BAB, EQJ und andere Ausbildungsförderungen, Einstiegsqualifizierung, Weiterbildung, berufliche Ziele, Ausbildung, Praktika, Bundeswehr, Studiengänge. Wie bewerbe ich mich richtig. Fragen über Arbeitsverträge, Abmahnung oder Kündigung.
Schule, Studium, Beruf, Bewerbung Thema: Kündigung aus betrieblichen Gründen - viele Fragen dazu in Real Life - Forum; Hallo,
ich bin von meinem Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen gekündigt worden.
Angeblich können sie sich - auf Grund der finanziellen ...
Kündigung aus betrieblichen Gründen - viele Fragen dazu
Hallo,
ich bin von meinem Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen gekündigt worden.
Angeblich können sie sich - auf Grund der finanziellen Lage der Firma - mich nicht mehr leisten.
Nun meine Frage; der Grund muss doch in der Kündigung stehen, oder? Ich bin nicht mehr in der Probezeit.
Muss der Arbeitgeber das irgendwie nachweisen? Ansonsten könnte das ja jeder behaupten.
Dann noch eine Frage; die Kündigungsfrist beginnt doch ab der Zustellung des Kündigungsschreibens, oder?
Er sollte auf jedenfall eine nachzuvollziehende unternehmerische Entscheidung darlegen: in den meisten Fällen wird das nicht getan und selbst vor Gericht wird nicht die Entscheidungsfindung, sondern nur die Akzeptanz als betrieblichen Kündigungsgrund geprüft...... Ist halt zur Zeit das Standard-Gesülze: Witschaftliche Lage, schwere Lage als Untenehmer.....blah, blah, blah.....
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Dann noch eine Frage; die Kündigungsfrist beginnt doch ab der Zustellung des Kündigungsschreibens, oder?
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In der Regel schon, in ganz seltenen Fällen reicht aber auch schon die mündlich ausgesprochene Kündigung als Fristbeginn, unabhängig ob der Zugang des Schreibens nun am 30.11. oder am 02.12. stattfindet.
AW: Künding aus betrieblichen Gründen - viele Fragen dazu
Hallo Invisible,
danke für deine Antwort und Hilfe.
Was mach ich, wenn der Grund nicht im Kündigungsschreiben steht? Weil mein Arbeitgeber meinte, dass der Grund nicht in der Kündigung stehen wird, dafür aber im Arbeitszeugnis.
Die Ankündigung, dass sie mich aus den o.g. Gründen kündigen wollen/müssen habe ich per E-Mail erhalten.
AW: Künding aus betrieblichen Gründen - viele Fragen dazu
Zitat:
...... Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein wahres Zeugnis, nicht aber auf ein gutes.
Wahrheit vor Wohlwollen Die Wahrheitspflicht geht dem Grundsatz des Wohlwollens voraus. Der Arbeitgeber muss Fakten deshalb erwähnen, die einen möglichen Schaden des künftigen Arbeitgebers verhindern helfen. Deshalb gehören schlechte Qualifikationen, andauernde gesundheitliche Probleme oder gar deliktisches Verhalten unbedingt in ein Zeugnis. Unterlässt der Arbeitgeber dies, könnte das zu einer möglichen Schadenersatzklage gegen ihn führen......
Ich frag mich wovor du grundlegend soviel Angst hast. Du müsstest doch am Besten wissen was er gegen dich in der Hand haben könnte. Wenn er aus betrieblichen Gründen kündigt, dann doch wohl weil dies notwendig ist. Wenn ich mich recht erinnere so kann es ja auch so ausgelegt sein dass du für den Betrieb nicht mehr tragbar bist. Anders gesehen wäre es auch möglich dass die Auftragslage dies erfordert oder aber die daraus resultierende finanzielle Lage des Arbeitgebers. Wenn ihm dran gelegen ist dich zu behalten würde ich mal Kontakt zum Arbeitsamt aufnehmen ob die einen Möglichkeit sehen dich vorrübergehend zu fördern. Mehr als eine Absage kann ja nicht kommen.
Bist du also mit deiner Kündigung nicht zufrieden so lass beim Arbeitsgericht unter Berücksichtung dieses Gesetzes prüfen:
Zitat:
§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.
(2) Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Die Kündigung ist auch sozial ungerechtfertigt, wenn....
Meine Beiträge sind ohne Gewähr und stellen nur meine Meinung und unter keinen Umständen eine Rechtsberatung dar. Es ist wichtig sich bei gewünschter Rechtssicherheit an einen Anwalt zu wenden. Ein Beratungsschein kann über das zuständige Amtsgericht beantragt werden.
AW: Kündigung aus betrieblichen Gründen - viele Fragen dazu
ich habe mich gerade erst angemeldet, es ist noch nicht zu spät, gebe folgende antwort;
gegen eine arbeitgeberseitige kündigung kann man binnen 3 wochen klagen beim arbeitsgericht und das sollte man mit anwalt tun. die chancen sind dann im allgemeinen recht gut, denn eine kündigung hat viele formale voraussetzungen und kaum ein arbeitgeber schafft das...
und wenn der betrieb mehr als 10 mitabeiter hat und man selber schon länger als 6 monate dabei ist, dann muss der arbeitgeber einen "rauskaufen" spirich abfindung!
Martin Lauppe-Assmann (selber anwalt!)
Ggf. äussert sich ja auch nochmal RA Martin Lauppe-Assmann dazu und hat entsprechende Informationen auf einer Homepage oder aus dem Berufsleben?
Meine Beiträge sind ohne Gewähr und stellen nur meine Meinung und unter keinen Umständen eine Rechtsberatung dar. Es ist wichtig sich bei gewünschter Rechtssicherheit an einen Anwalt zu wenden. Ein Beratungsschein kann über das zuständige Amtsgericht beantragt werden.