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Migrantinnen und Migranten Thema: BAG: Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund zulässig (29.01.2010) in Real Life - Forum; Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt ...
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Alt 29.01.2010, 12:50   #1 (Permalink)

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New BAG: Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund zulässig (29.01.2010)

Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Es stellt keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

(BAG, Urteil vom 28.01.2010 - 2 AZR 764/08) Weiterlesen...
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