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Hilfestellungen zu Hartz IV / SGB II Hier können allgemeine Fragen zum Thema Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld 2 (ALG II) gestellt werden.

Hilfestellungen zu Hartz IV / SGB II Thema: Mietbescheinigung nötig ? in Real Life - Forum; Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem, ich muss bis zum 15.3. eine neue Wohnun finden da an dem Tag mein ...
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Alt 03.02.2010, 20:03   #1 (Permalink)

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Mietbescheinigung nötig ?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem, ich muss bis zum 15.3. eine neue Wohnun finden da an dem Tag mein alter Mietvertrag ausläuft. Wir sind 2 Erwachsene und 3 Kinder. Jetzt verlangt die Arge das ich von jeder Wohnung die ich anmieten möchte eine Mietbescheinig ausfüllen lassen muss.Dachte mir halt erst das dieses sicher ein Gesetz ist und das auch sicher kein Problem sein wird. Aber Pustekuchen, bisher haben uns 5 Vermieter, 3 bei Besichtigung und 2 schon am Telefon abgesagt da sie auf solche Sachen wie Harz 4 und Mietbescheinigung keinen Nerv haben.
Nun läuft uns solnagsam die Zeit weg, wir wohnen auch auf dem Land, wo es nicht viele Wohnungen gibt. Nachdem ich das der Arge mitgeteilt habe machen die ein auf Stur, ich muss die Bescheinigung ausfüllen lassen.
Klar, verstehe schon das die erst schauen wollen ob die Wohnung ok ist, aber wir suchen ja auch nur Wohnungen die von vornerein passend sind. Wir dürfen von der Arge 483 Euro Kaltmiete,je nach Baujahr gemessen was das auch immer heisst. Die Wohnung darf 105qm gross sein und sollte 5 Zimmer haben. Ansonsten dürfen wir 142,80 an Heizkosten haben. Nach einigen hin und her haben wir nun von der Arge erfahren, das die Grösse und die Zimmeranzahl egal sind, solange die Kaltmiete nicht zu hoch ist und die zu hohen Nebenkosten müssen wir dann selber zahlen. Würden die zwar nicht gerne sehen, würden es uns aber auch nicht verbieten.
Nun meine Frage, haben die ein Recht auf diese Mietbescheinigung ? Wenn die Kaltmiete die 483 Euro nicht übersteigen, was könnte dann noch Ausschlaggebend dafür sein das die Wohnung trotzdem abgelehtn werden könnte ? Was könnte uns passieren, wenn wir einfach den Mietvertrag unterschreiben ohne die Bescheinigung ? Wir haben jetzt am Samstag eine Hausbesichtigung in einem sehr kleinen Wohnort. Die Kaltmiete beträgt dort nur 430 Euro, hat 130 qm und 5 Zimmer. Die Haus hat einen Öltank den wir aber selber füllen müssten ( wegen dem Öltank hat die Arge schno zugestimmt, da würde das mit den Heizkosten nur ein wenig anders laufen ). Und die normalen anderen Nebenkosten betragen ca. 80 Euro. Wir wollen uns diese Chance nicht wieder entgehen lassen und mit so einem gelben Schein winken. Hoffe uns kann einer Informationen geben, danke !
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Alt 04.02.2010, 15:22   #2 (Permalink)

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AW: Mietbescheinigung nötig ?

Hallo und vor allem Herzlich Willkommen bei uns !

Also erst mal frage ich mich ob ihr die ganzen Aussagen auf die Wohnung bezogen auch schriftlich habt von der zuständigen ARGE bzw. dem Jobcenter.
Solltet ihr das nicht haben : Habt ihr einen Antrag gestellt auf Umzug wegen dem auslaufenden Mietvertrag?

Jeder Vermieter wird fragen von was ihr euren Lebensunterhalt bestreitet ( grad in der heutigen Zeit ), von daher denke ich mal ist nicht die Mietbescheinigung schuld daran ob ihr die Wohnung erhaltet oder auch nicht.

Die ARGE benötigt die Bescheinigung oder eben ein Ähnliches Schreiben mit den notwendigen Angaben zur Wohnung um entscheiden zu können ob ihr diese bewilligt bekommt und das ist es ja was ihr im Endeffekt wollt.

Parapraph zu den Kosten der Unterkunft:

Zitat:
SGB II

Arbeitslosengeld II und befristeter Zuschlag

§ 22

Leistungen für Unterkunft und Heizung



(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.



(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.
Quelle: Leistungen für Unterkunft und Heizung - SGB II

So gesehen ist euer Umzug zwar erforderlich, doch die Arge könnte sich querstellen und dann müsste man über Widerspruch und so weiter gehen .....
muss nich passieren ...kann aber.

Wie ihr euch da entscheidet müsst ihr wissen.

Meine Beiträge sind ohne Gewähr und stellen nur meine Meinung und unter keinen Umständen eine Rechtsberatung dar. Es ist wichtig sich bei gewünschter Rechtssicherheit an einen Anwalt zu wenden. Ein Beratungsschein kann über das zuständige Amtsgericht beantragt werden.


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Alt 04.02.2010, 17:34   #3 (Permalink)

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AW: Mietbescheinigung nötig ?

Der Umzug wurde von der Arge schon genehmigt, da wir derzeit noch zu 4. sind und in 3 Monaten dann zu 5. :)
Wir haben alles schriftlich, aber nur über eine Internetplattform.Keine Ahnung inwieweit das Ausschlaggebend wäre. Wir kennen unsere Sachbearbeiterin Persönlich, daher hat sie uns die ganzen Daten schon gegeben.
Wir dürfen normal nur 105qm, aber wenn die Wohnung,Haus nun doch grösser ist, würden die das zwar nicht gutheissen aber auch nicht verbieten.
Das Haus was wir anmieten wollen ist billiger als das was die Arge uns für die 105qm zahlen würde. Auch die Nebenkosten sind kaum höher als in unserer jetztigen 93qm Wohnung,das dürfte auch kein Problem sein.
Wenn unsere Sachbearbeiterin die 130qm nun erlaubt und die KM + die NK im Rahmen sind, was könnte es dann noch für Gründe geben das die Arge Nein sagt ?
Wir haben uns nun entschieden die Mitbescheinigung ausfüllen zu lassen, es stimmt schon, wenn der Vermieter uns dann nicht mehr will, dann ist es auch besser so für uns :)
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Alt 05.02.2010, 05:00   #4 (Permalink)

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AW: Mietbescheinigung nötig ?

Zitat:
Im Original stammt dieser Text von Balcksun
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Wir haben alles schriftlich, aber nur über eine Internetplattform.Keine Ahnung inwieweit das Ausschlaggebend wäre.
Also das versteh ich grad nicht.

Zitat:
Im Original stammt dieser Text von Balcksun
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Wenn unsere Sachbearbeiterin die 130qm nun erlaubt und die KM + die NK im Rahmen sind, was könnte es dann noch für Gründe geben das die Arge Nein sagt ?
Na welche Gründe die ARGE so hat steht meist in den Sternen, es fallen ja auch ab und an Entscheidungen die nicht rechtens sind und werden dann vor Gericht wieder gerade gerückt. Das kann man dann nur noch auf sich zukommen lassen. Ich selbst würde aber nie eine Wohnung anmieten ohne schriftliche Zusage für die ausgesuchte Wohnung.

Wie gesagt das liegt bei euch!

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Alt 05.02.2010, 10:56   #5 (Permalink)

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AW: Mietbescheinigung nötig ?

Als Internetplattform meine ich wer-kennt-wen.de ! Sagte ja, wir kennen unsere Sachbearbeiterin auch Persönlich und sie hat uns dort schon alle wichtigen Daten mitgeteilt.

Habe aber eben noch mal mit ihr gesprochen, sie meinte schon wieder, sie würden es nicht gerne sehen wenn die Wohnung zu gross ist, würden es uns aber auch nicht verbieten. Wenn dann aber mehr Kosten anfallen ( wäre ja dann nur die Heizung, alles andere an NK misst sich ja an den Personen ) müssten wir die selber tragen. Wir werden aber dennoch nun die Mietbescheinigung ausfüllen lassen oder einen nicht unterschriebenen Mietvertrag, wir wollen das OK schon haben.
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Alt 05.02.2010, 12:10   #6 (Permalink)

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AW: Mietbescheinigung nötig ?

Über diese Internetplattform gibt eure Sachbearbeiterin euch das ok für den Umzug? Versteh ich das richtig? Ich glaub nich , oder?

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Alt 05.02.2010, 12:17   #7 (Permalink)

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AW: Mietbescheinigung nötig ?

Genau so ist es, sie hat uns dort alle relevanten Daten mitgeteilt, wie KM und Wohnungsgrösse und uns eben schon mitgeteilt das wir auch über 105qm gehen dürfen, dieses zwar nicht gerne gesehen wird aber auch nicht verboten wird.
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Alt 05.02.2010, 12:45   #8 (Permalink)

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AW: Mietbescheinigung nötig ?

Ablauf so wie ich ihn vollziehen würde:

Antrag auf Umzug schreiben incl. der Gründe ggf. der Beweise zum Grund beilegen

Antragannahme bestätigen lassen ( ggf. mit Stempel der Behörde / Unterschrift ) Der Antrag kann natürlich auch per Fax, Einschreiben auf den Weg gebracht werden. Dies macht man um einen Nachweis zu haben dass dieses Schreiben auch angekommen ist und man den Antrag auf Umzug rechtssicher gestellt hat.

Nun entscheidet die Behörde in Vertretung des Sachbearbeiters / Fallmanager ob der Umzug notwendig ist und gibt dies schriftlich an den Hilfesuchenden.
Im Bestfall ist auch gleich mit aufgeführt, welche Größe die Wohnung haben darf, wie teuer sie sein darf und so weiter.

Nun kann man, nach erfolgreicher Besichtigung und bewaffnet mit der Mietbescheinigung zum Amt gehen oder dies dort hinschicken und den Eingang bestätigen lassen und dann abwarten ob die Wohnung genehmigt wird. Sollte man den dort persönlich abgeben sollte man auch dort einen
schriftlichen Nachweis fordern.

Dann kommt evtl. noch die Beantragung der Kaution, Umzugskosten und so weiter...

Und du hast jetzt einen Ausdruck von der Seite "wer-kennt-wen.de" wo drin steht welche Grösse und nach welcher Höhe der Miete du dich richten solltest?

Hat die ARGE ggf. Jobcenter deinese Kreises auf dieser Seite eine Zweigstelle eingerichtet um den Hilfesuchenden den Ablauf zu erleichtern?

Ich fall hier gleich vom Stuhl...

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Alt 05.02.2010, 12:58   #9 (Permalink)
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AW: Mietbescheinigung nötig ?

Ich mag es nicht so recht glauben und komme aus dem staunen nicht mehr raus.Vom Stuhl falle ich mal lieber nicht sonst habe ich aua.
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Alt 05.02.2010, 13:20   #10 (Permalink)

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AW: Mietbescheinigung nötig ?

zur Zeit wird ziemich viel über WKW abgewickelt. Bei behördlichen Dingen wäre ich da allerdings vorsichtig. Da wäre mir ein Stempel von der ARGE eher wichtig. Ich hatte damals eine Wohnung über der erlaubten qm und Zimmeranzahl, aber dafür günstig, das wurde erlaubt. Ich kenne allerdings auch Fälle in denen das abgelehnt wurde. Ich denke es ist eher blauäugig sich auf Aussagen in WKW zu verlassen. Am Ende steht ihr mit neuer Behausung da und bekommt kein Geld von der ARGE dafür. Und sich dann auf die Aussage der Sachbearbeiterin in WKW zu berufen (sie ist dort ja eher Privatperson) wird denke ich schwer.
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