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Hilfestellungen zu Hartz IV / SGB II Hier können allgemeine Fragen zum Thema Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld 2 (ALG II) gestellt werden.

Hilfestellungen zu Hartz IV / SGB II Thema: Mietbescheinigung nötig ? in Real Life - Forum; Wie muss man sich das denn da vorstellen? Hab ich da ein Profil und man unterhält sich über "Gästebücher" für ...
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Alt 05.02.2010, 13:49   #11 (Permalink)

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AW: Mietbescheinigung nötig ?

Wie muss man sich das denn da vorstellen? Hab ich da ein Profil und man unterhält sich über "Gästebücher" für jeden einsehbar?

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Alt 05.02.2010, 16:51   #12 (Permalink)

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AW: Mietbescheinigung nötig ?

Sorry, aber eine Äußerung eines Mitarbeiters einer Behörde in
einem Forum wie WKW kann doch nicht rechtswirksam sein?

Ich würde das aber auf jeden Fall ausdrucken und mal dem
Teamleiter vorlegen - sowas verunsichert doch sehr und wenn
man sich drauf verlassen will ist man am Ender der Ge*****te.

Wenn das die Behördengeschäfte der Zukunft sind, auweia

Zum Schweigen fehlen mir die passenden Worte.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!

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Alt 05.02.2010, 16:59   #13 (Permalink)

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AW: Mietbescheinigung nötig ?

Zitat:
Im Original stammt dieser Text von Tippi
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Wenn das die Behördengeschäfte der Zukunft sind, auweia
Na, wenn es rechtssicher wäre, warum nicht?

Aber da es eben nicht rechtssicher ist, sollte man lieber die Finger von lassen.

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Alt 05.02.2010, 17:09   #14 (Permalink)

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AW: Mietbescheinigung nötig ?

Zitat:
Im Original stammt dieser Text von Tanja Gwiasda
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Na, wenn es rechtssicher wäre, warum nicht?
na dann würden aber sehr viele Stühle freiwerden von Gebäuden die dann nicht mehr benötigt werden garnicht zu reden

ups nu werd ich offtopc....

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Alt 05.02.2010, 17:30   #15 (Permalink)

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AW: Mietbescheinigung nötig ?

Nun ja, sie hat uns halt nur die Informationen gegeben die wir brauchen um eine neue Wohnung zu finden. Wie KM und das es eben normal nur 105qm sein dürfen, mehr aber auch nicht verboten sind. Im Enddefekt müssen wir eh mit der Mietbescheinigung Persönlich bei ihr Vorsprechen. Was sie uns eben auch noch sagte, wenn die Wohnung grösser als 105 sein sollte, dann würden wir über die Arge auch keine Kaution bekommen.
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Alt 05.02.2010, 17:35   #16 (Permalink)

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AW: Mietbescheinigung nötig ?

Diese Info entspricht somit nur einem üblichen Infoblatt, was die Hilfesuchenden sonst im Jobcenter in die Hand gedrückt bekommen zur kommunalen Angemessenheit einer Wohnung, somit habt Ihr nur die normalen Eckdaten bekommen für die Wohnungssuche.

Hatte mich auch schon gewundert

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Alt 05.02.2010, 17:48   #17 (Permalink)

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AW: Mietbescheinigung nötig ?

Zitat:
Im Original stammt dieser Text von balcksun
Wir haben alles schriftlich, aber nur über eine Internetplattform.
Ihr seit also nicht im Besitz einer schriftlichen Genehmigung von der zuständigen Behörde, von daher wäre erst mal diese einzuholen.

@tippi
tja man lernt nie aus, oder?

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Alt 05.02.2010, 20:30   #18 (Permalink)

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AW: Mietbescheinigung nötig ?

Nein wir haben bisher nichts schriftliches in der Hand das der Umzug genehmigt wurde. Nur wir sind halt ab Juni 10 eine Person mehr und unsere jetztige Wohnung ist ein wenig zu eng.Daher waren wir Persönlich bevor wir diese Wohnung hier gekündigt haben beim Amt und haben gefragt ob wir überhaupt kündigen dürfen. Wusste jetzt nicht das wir das schriftlich brauchen, denke aber auch nicht, das die Arge da jetzt noch Probleme macht da sie von der Kündigung ja weiss und uns auch ein Paar Mitbescheinigungen für die neue Wohnung zugeschickt hat.
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Alt 05.02.2010, 22:21   #19 (Permalink)

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AW: Mietbescheinigung nötig ?

Also von dem Punkt, dass man denkt man benötigt nix vom Amt schriftlich denn das wird schon so laufen..kannste dich gleich verabschieden.

Bis jetzt ging ich davon aus, dass ihr eine neue Wohnung benötigt weil der alte Vertrag ( zeitlich begrenzt ) abläuft und jetzt lese ich dass ihr die Wohngrösse geltend machen wollt wegen der Geburt des Kindes?

Wenn es so ist, so ist es auch noch dringender die schriftliche Genehmigung für einen Umzug zu erhalten.

Zitat:
...Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 28.10.2008, Az.: L 8 B 299/08), dass bei der Geburt eines Kindes der Umzug in eine größere Wohnung erforderlich sein kann.....
Quelle: jurablogs.com
HAMBURG 2 / Hartz 4 - Erforderlichkeit eines Umzugs bei Geburt eines Kindes (Rechtsanwalt Köper Hamburg)

Zitat:
Jeder hat ein Recht auf ein eigenes Zimmer


Wenn eine Familie Arbeitslosengeld II erhält, hat jedes Mitglied Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Nur für Säuglinge gilt das nicht. Nach der Entscheidung des Sozialgerichts Dresdens darf die betroffene Familie nun in eine größere Wohnung umziehen. ...
Quelle: welt.de
Hartz IV: Jeder hat ein Recht auf ein eigenes Zimmer - Nachrichten Politik - WELT ONLINE

Du hast zwar geschrieben dass eure jetzige Wohnung 93 qm hat, aber nicht wieviel Zimmer. Reicht die jetzige nicht evtl. aus?

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Alt 05.02.2010, 22:31   #20 (Permalink)

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AW: Mietbescheinigung nötig ?

Erst mal Danke für Deine Hilfe, glaube auch das eine schriftliche Erlaubniss besser ist. Da wir am Montag eh einen Termin haben, da wir ja die Mitbescheinigung abgeben wollen, werden wir auch sofort nen Beweiss einforden um auf der sicheren Seite zu sein.
Unsere jetztige Wohnung hat 4 Zimmer, dummerweise ist die so verbaut, das wir nen übergrosses Wohnzimmer mit angrenzenden Esszimmer haben und 3 kleine Schlafzimmer. Also das zusammenlegen der Kinder, also 2 in ein Zimmer, wäre möglich, aber viel könnte man dann mit den Zimmer nicht mehr anfangen.
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