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Arbeitslosengeld 1, Grundsicherung, Sozialhilfe Rund ums Thema Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, SGB 12. - Hilfe zum Lebensunterhalt, Altenhilfe, Blindenhilfe, Bestattungskosten. Hilfe in sonstigen Lebenslagen.

Arbeitslosengeld 1, Grundsicherung, Sozialhilfe Thema: Minijob bei Arbeitslosigkeit in Real Life - Forum; Hallo, ich bin Chris und habe eine Frage zur Arbeitslosigkeit. Folgendes ist Stand: zum 15. Februar 2010 läuft mein Arbeitsvertrag ...
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Alt 03.02.2010, 19:59   #1 (Permalink)

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Frage Minijob bei Arbeitslosigkeit

Hallo,
ich bin Chris und habe eine Frage zur Arbeitslosigkeit.
Folgendes ist Stand:
zum 15. Februar 2010 läuft mein Arbeitsvertrag aus. Ich kann jedoch auf 400,00 Euro Basis weiterarbeiten. Beim Arbeitsamt darf man maximal zusätzlich bis 15 Stunden pro Woche arbeiten. Meine Frage ist: Was muss ich an Arbeitsstunden angeben um Arbeitslosengeld zu bekommen und gleichzeitig nicht ständig mit neuen Arbeitsstellen belästigt zu werden. Da ich zu 90% Schwerbehindert bin, kann ich nicht mehr Vollzeit arbeiten. Das Arbeitsamt weiß das, nimmt darauf aber keine Rücksicht bei der Vermittlung.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.

Gruß Chris
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Alt 04.02.2010, 15:28   #2 (Permalink)

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AW: Minijob bei Arbeitslosigkeit

Zitat:
Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.

Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei......
Quelle: Nebenverdienst - www.arbeitsagentur.de

Meine Beiträge sind ohne Gewähr und stellen nur meine Meinung und unter keinen Umständen eine Rechtsberatung dar. Es ist wichtig sich bei gewünschter Rechtssicherheit an einen Anwalt zu wenden. Ein Beratungsschein kann über das zuständige Amtsgericht beantragt werden.


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Alt 04.02.2010, 16:34   #3 (Permalink)

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AW: Minijob bei Arbeitslosigkeit

Zitat:
Im Original stammt dieser Text von Chris Jeurgens
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und gleichzeitig nicht ständig mit neuen Arbeitsstellen belästigt zu werden. Da ich zu 90% Schwerbehindert bin, kann ich nicht mehr Vollzeit arbeiten.
hat wegen deiner Arbeitsfähigkeit schon eine Untersuchung bei einem Gutachter stattgefunden?

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